Beglaubigte Übersetzung und Legalisation
Vor allem für rechtsförmliche Verfahren in internationalem Rahmen ist es häufig von Bedeutung, dass Ihre Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer ausgeführt wird, und selbstverständlich bietet ATS diese Möglichkeit. Eine beglaubigte Übersetzung ist immer ein Schriftstück in Papierform, an das ein Beglaubigungsvermerk des Übersetzers und eine Kopie des Ausgangstexts geheftet sind und das mit einem Siegel versehen ist. Der Übersetzer wurde von mindestens einem niederländischen Gericht beeidigt und ermächtigt. Wenn Sie neben einem Beglaubigungsvermerk auch eine Legalisation zur Bestätigung der Unterschrift des Übersetzers benötigen, können wir dies für Sie regeln.
Für die Teilnehmerstaaten des Haager Übereinkommens über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gilt ein verkürztes Verfahren. Übersetzungen, die für nicht teilnehmende Staaten bestimmt sind, müssen jedoch zur Legalisation verschiedenen Instanzen vorgelegt werden. Die Legalisation des Dokuments erfolgt nach einer Prüfung bei folgenden Instanzen: dem Gericht, von dem der Übersetzer beeidigt und ermächtigt wurde, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Niederlande und dem Konsulat oder der Botschaft des Landes, für das die Übersetzung bestimmt ist. Sie können sich den Gang zu allen Instanzen ersparen, indem Sie die Legalisation von ATS regeln lassen.



